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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kundschaft und Swiss Freight (C. Grob GmbH, Archplatz 4, 8400 Winterthur, Schweiz, nachfolgend Swiss Freight) bei der Nutzung des Dienstleistungsangebots. Das Dienstleistungsangebot von Swiss Freight ist in den aktuellen, publizierten Kommunikationsmitteln umschrieben und unter www.swiss-freight.ch einsehbar.

2. Gewährleistung

Swiss Freight behält sich das Recht vor, Kundenpakete zu öffnen, zum Beispiel um Stichprobenartig die Korrektheit der versandten Waren zu überprüfen oder aus anderen Gründen.

Swiss Freight behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von spezifischen Gründen, vom Angebot auszuschliessen.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der Dienstleistung von Swiss Freight beinhaltet die Entgegennahme der Bestellung des Kunden am Lager in den USA, die Aufbewahrung des Produktes in den USA bis zum nächsten Transporttermin, den Transport des Produktes im Container per Schifffracht in die Schweiz, die Einfuhr in die Schweiz sowie die Organisation der Zustellung zum Kunden in der Schweiz.

Einfuhrgebühren wie Mehrwertsteuer (MwSt) und Zollgebühren sowie die Versandkosten der Zustellung des Paketes innerhalb der Schweiz sind vom Kunden zusätzlich geschuldet. Die jeweiligen Kosten werden zum Entstehungszeitpunkt erfasst und dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag über den Transport des vom Kunden bei Drittanbietern erworbenen Produktes in die Schweiz erfolgt, indem der Kunde das entsprechende Bestellformular auf der Website von Swiss Freight (www.swiss-freight.ch/bestellungen) ausgefüllt und erfolgreich übermittelt.

5. Bestellungen

5.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde übermittelt im Bestellprozess die geforderten Informationen über seinen Einkauf und gewährleistet dadurch einen reibungslosen Transportablauf, insbesondere bei der Aus- und Einfuhr seiner Ware.

Der Kunde verpflichtet sich, die Transportmöglichkeit von Paketen mit einer geschätzten Grösse (Länge + Breite + Höhe) von über 300 cm und oder einem Gewicht von über 50 kg, durch direkte Kontaktaufnahme mit Swiss Freight über das Kontakt-Formular (www.swiss-freight.ch/kontakt) abzuklären.

Der Kunde stellt sicher, dass er die rechtlichen Bestimmungen innerhalb der USA, wie auch in der Schweiz, jederzeit einhält. Dies beinhaltet insbesondere sicherzustellen, dass die von ihm bestellten Waren sowohl in den USA, wie auch in der Schweiz, legal erworben und besessen werden dürfen. Weiter sind Regelungen zum Postversand innerhalb der USA zu beachten. Zudem obliegt es dem Kunden, keine Produkte zu bestellen, deren Import in die Schweiz untersagt ist.

Swiss Freight behält sich vor, Pakete von Kunden stichprobenhaft sowie bei begründetem Verdacht zu öffnen und die Rechtmässigkeit der während des Bestellprozesses gemachten Angaben zu überprüfen.

Bei Zuwiderhandlung gegen die geltenden rechtlichen Vorgaben kooperiert Swiss Freight mit den in den Dienstleistungsprozess involvierten Behörden vollumfänglich.

Der Kunde informiert Swiss Freight zeitnah über Änderungen seiner Bestellung (z.B. im Falle einer Annulation seitens des Verkäufers oder des Käufers).

Der Kunde ist verpflichtet, die definitiven Transportkosten zuzüglich den Importgebühren (z.B. MwSt und Zollgebühren) sowie den Kosten für den Transport innerhalb der Schweiz, in vollem Umfang 30 Tage nach Ausstellung der entsprechenden Rechnung zu begleichen.

6. Lieferungen

Das Angebot von Swiss Freight richtet sich ausschliesslich an Kunden in der Schweiz. Die von Swiss Freight publizierten Daten zur Verschiffung und der Lieferung sind Vorhersagen und keine definitiven Zusagen. Aufgrund von Witterungsumständen und anderen unvorhersehbaren Ereignissen ist insbesondere beim Schiffstransport mit Verzögerungen zu rechnen.

6.1 Zustellung

Die Zustellung der Pakete an den Kunden erfolgt nach der Zollabfertigung durch die vom Kunden im Rahmen des Bestellprozesses ausgewählt Zustelloption. Über abweichende Zustellungswünsche muss der Kunde Swiss Freight rechtzeitig informieren.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, die Inhalte aufweisen, deren Transport in der Schweiz und / oder den USA gesetzlich verboten ist, oder Personen- oder Sachschaden verursachen bzw. den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen können.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Preise

Es gelten die Preise in den aktuellen, publizierten Kommunikationsmitteln (www.swiss-freight.ch/preise).

Im Preis der durch Swiss Freight erbrachten Dienstleistung ist der Transport der Ware aus den USA in die Schweiz, die Zollabwicklung sowie die Organisation der Endzustellung inbegriffen. Der erhobene Preis bestimmt sich durch die Grösse des zu transportierenden Paketes sowie den Wert der zu transportierenden Ware. Swiss Freight bietet auf www.swiss-freight.ch/preise einen Preisrechner an, welcher einen geschätzten Preis errechnet. Der definitive Preis wird bei der Verladung der Pakete in den Schiffscontainer bestimmt und dem Kunden mitgeteilt.

Nicht im Preis inbegriffen sind Abgaben, die bei der Einfuhr der Ware anfallen, insbesondere MwSt. und Zölle, sowie die Zustellung der Ware innerhalb der Schweiz durch einen Drittanbieter.

7.2 Zahlungen

Die gesamten Kosten sind grundsätzlich beim Eintreffen der Sendung beim Kunden an Swiss Freight zu bezahlen, vorbehaltlich anderer Zahlungsmodalitäten. Eine Rechnung mit einer 30-tägigen Zahlungsfrist wird separat zugestellt.

Falls der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig und im geschuldeten Umfang nachkommt, behält sich Swiss Freight vor, eine Mahngebühr zu erheben und allenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

7.3 Zahlungsdifferenzen

Hat der Absender für die Beförderung einer Sendung zu viel bezahlt, so hat er Anspruch auf Rückvergütung der Differenz. Hat er für die Beförderung einer Sendung zu wenig bezahlt, so ist Swiss Freight berechtigt, bei ihm die Differenz zum geschuldeten Betrag sowie einen Bearbeitungszuschlag einzufordern.

8. Rücksendungen

Der Kunde kann Swiss Freight beauftragen, den Zustand der Bestellung nach dem Eintreffen im Lager in den USA zu begutachten und allenfalls die Rücksendung eines Paketes zu organisieren, so lange sich dieses noch in den USA befindet.

Swiss Freight bietet keine Rücksendungen von Waren an, welche sich bereits in der Schweiz befinden.

9. Haftung

9.1 Grundsatz

Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, richtet sich die Haftung von Swiss Freight nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

Der Absender haftet für alle Schäden, die Swiss Freight oder Dritten durch seine von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen oder die Nichtbeachtung von Versandbestimmungen entstehen.

9.2 Ausnahme von der Haftpflicht

Swiss Freight haftet nicht:

  • bei höherer Gewalt;

  • wenn sie über den Verbleib der Sendungen keinen Nachweis führen kann, weil die Dienstpapiere durch höhere Gewalt vernichtet wurden, und die Haftpflicht nicht anderweitig nachgewiesen werden kann;

  • wenn der Schaden auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Absenders oder auf die Art des Sendungsinhalts zurückzuführen ist;

  • wenn die Sendung gemäss Ziffer 6.2 von der Beförderung ausgeschlossen oder von der zuständigen Behörde eingezogen oder vernichtet worden ist;

  • wenn Sendungen später als die publizierte Laufzeit zugestellt werden; und

  • wenn die Verpackung nicht für den Sendungsinhalt geeignet ist.

Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall, dass Swiss Freight für die Vertragserfüllung Hilfspersonen oder Dritte (z B. Speditionsunternehmen, Schifffahrtunternehmen) beizieht.

9.3 Verwirkung der Haftungsansprüche

Durch vorbehaltlose Annahme der Sendung erlöschen alle Ansprüche gegenüber Swiss Freight. Vorbehalten bleiben die gesetzlich geregelten Fristen bei verdeckten Mängeln.

9.4 Zollentscheide

9.5 Haftung des Kunden

Swiss Freight übernimmt keine Haftung für Zolldeklarationen oder -entscheide, die in- oder ausländische Zollbehörden bei der Prüfung der Sendungen treffen.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die Swiss Freight oder Dritten durch seine von der Beförderung ausgeschlossenen Sendungen oder die Nichtbeachtung von Versandbestimmungen entstehen.

Die Haftung des Kunden bleibt auch dann bestehen, wenn Swiss Freight eine solche Sendung annimmt.

Der Kunde haftet für sämtliche mit der Beförderung zusammenhängenden staatlichen Abgaben.

9.6 Besondere Bestimmungen für das Ausland

10. Datenschutz

11. Rechtliche Informationen

6.1.1 Zustellzeitpunkt und Zustellungsort

Die Sendung gilt als zugestellt, wenn die Sendung dem Empfänger durch die Schweizerische Post, Planzer oder einem vom Empfänger gewählten Zustelldienst übergeben wurde oder wenn die Sendung vom Empfänger persönlich abgeholt worden ist. Für die Zustellung der Sendung durch einen Drittanbieter gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen für die durch ihn erbrachte Dienstleistungen.

6.1.2 Bezugsberechtigung

Die Bezugsberechtigung besitzt grundsätzlich nur der als Kunde bei Swiss Freight registrierte Auftraggeber der Sendung. Stellvertreterlösungen im Falle von persönlicher Abholung der Sendung sind im Kapitel Stellvertretung aufgeführt. Für die Zustellung der Sendung durch Drittanbieter (z.B. die Schweizer Post) gelten die Bezugsberechtigungsbestimmungen des entsprechenden Anbieters.

6.1.3 Stellvertretung

Bei einer persönlichen Abholung kann sich der Kunde gegenüber Swiss Freight durch eine Drittperson vertreten lassen. Swiss Freight behält sich vor, eine schriftliche Vollmacht zu verlangen.

6.2 Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

9.6.1 Vorschriften zu Verzollung, Aus- und Einfuhr sowie Datenaustausch

Im Rahmen der Bestellung bei Swiss Freight (www.swiss-freight.ch/bestellen) müssen Informationen zur Sendung für die Zollabfertigung vollständig und wahrheitsgemäss übermittelt werden. Der Kunde hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs- und Bestimmungslands einzuhalten.

Durch die Dateneingabe bzw. die Sendungsaufgabe willigt der Kunde ein, dass Sendungsdaten, die Swiss Freight in elektronischer oder physischer Form zur Verfügung stehen, durch Swiss Freight zur Dienstleistungserbringung, Sendungsverfolgung und Verzollung mit den zuständigen in- und ausländischen Post- oder Zollbehörden bzw. mit den nach lokal anwendbarem Recht zuständigen Behörden in elektronischer Form ausgetauscht werden können. Es kommen jeweils die Datenschutzgrundsätze des betreffenden Landes zur Anwendung.

9.6.2 Haftung für von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen

Zusätzlich zu den in Ziffer 6.2 erwähnten Sendungen sind Sendungen von der Beförderung ausgeschlossen, die:

  • Gegenstände enthalten, die Swiss Freight generell ausschliesst (z. B. Geld, Waffen, Waffenzubehör und Munition);

  • zumindest einen Gegenstand enthalten, dessen Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungsland verboten ist.

Es ist grundsätzlich Sache des Kunden, sich bei den zuständigen Behörden des Bestimmungslands oder bei deren diplomatischen Vertretungen nach den Ein- und Ausfuhrmöglichkeiten zu erkundigen. Swiss Freight übernimmt in dieser Hinsicht keine Verantwortung.

Datenschutz wird hier behandelt​.

Für allfällige Streitfragen gilt der Ort der Niederlassung von Swiss Freight als Gerichtsstand. Swiss Freight ist jedoch berechtigt, seine Forderungen auch am Wohnsitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen.

Es gilt das schweizerische Recht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, geltende Bestimmungen der schweizerischen Gesetzgebung zu ergänzen.

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